Am Samstag trafen sich Angehörige der Feuerwehr Hockenheim zur einer Atemschutzübung in der Feuerwache. Solche Übungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV) werden mehrmals im Jahr durchgeführt, um die physisch sehr anstrengenden Aufgaben als Atemschutzgeräteträger im Einsatz bewältigen zu können.
Zunächst wurden die Einsatzgrundsätze von Umluft (un)abhängigen Atemschutzgeräten in Form von Filtergeräten und Pressluftatmern, verbunden mit dem Themenbereich Atemgifte in einem Theorieblock durch Kleingruppen erarbeitet.
Anschließend wurde eine kombinierte Einsatz- und Belastungsübung durchgeführt. In dieser Übung mussten die einzelnen Trupps in das 1 OG einer fingierten Maisonettwohnung (der Schlauchturm) mittels einer 4-teiligen Steckleiter und ihrer Angriffsleitung vordringen und im Inneren ein weiteres Stockwerk überwinden. Anschließend ging es für jeden Atemschutzgeräteträger mit jeweils 2 x 20kg Behältern quer durch die Feuerwache in den Keller. Dort wartete ein 3m langer Kriechtunnel auf die Wehrleute, der nur im Team zu bewältigen ist. Zum Abschluss galt es noch mit abgeklebten Sichtscheiben ihrer Masken eine Kinderpuppe im „verrauchten“ Raum zu finden und zu retten. Sichtlich erschöpft aber stolz auf die erbrachte Leistung konnten alle die Übung mit Erfolg abschließen.
Berlin – Es ist der Alptraum vieler Menschen: Die Wohnung brennt! Hartmut Ziebs,
Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Prof. Reinhard Ries,
Direktor der Branddirektion in Frankfurt am Main und Vertreter der Bundesgruppe
Berufsfeuerwehren im DFV, geben Tipps zur Gefahrenvorbeugung und zum richtigen
Handeln im Notfall. „Wichtig ist, möglichst die Ruhe zu bewahren. Hier hilft,
sich bereits vorher über den Fluchtweg und die Bedienung des Feuerlöschers zu
informieren“, rät DFV-Präsident Ziebs. Ries ergänzt: „Kümmern Sie sich um Ihre
Sicherheit, bevor ein Notfall eintritt. Diese Zeit ist gut investiert!“
Bundesrat: Angriff auf Einsatzkräfte, Gaffen, Blockieren von Rettungsgasse
Berlin – „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass diese Gesetzesverschärfung
nun beschlossen wurde“, freut sich Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV), über die heute durch den Bundesrat verabschiedete
Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten
und Rettungskräften. „Gesetze verändern aber noch nicht den Respekt
gegenüber Einsatzkräften. Erst durch gemeinsam getragene Bündnisaktionen in
der Bevölkerung wird uns dies gelingen“, bekräftigt DFV-Präsident Ziebs seine
Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Achtung vor den Helferinnen und Helfern.
Der Deutsche Feuerwehrverband hatte die Verschärfung des Gesetzes engmaschig
begleitet.
Auch in diesem Jahr fand eine BMC Sportwarte Schulung auf dem Hockenheimring statt. Wir haben diese bei der Übung im Umgang mit einem Feuerlöscher im Brandfall unterstützt.
Freunde des Eislaufens kommen ab Freitag, 20. Januar, auf ihre Kosten: Der Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr der Stadtverwaltung Hockenheim haben bis dahin wieder eine Eisbahn hergestellt. Sie befindet sich in der verlängerten Heidelberger Straße im Bereich zwischen der Gaststätte im Vogelpark und dem Waldfestplatz. Das Angebot ist kostenfrei, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. „Die Eisbahn wird betrieben, solange noch Minusgrade herrschen. Das wird voraussichtlich bis kommenden Donnerstag (26. Januar) der Fall sein“, erläutert Hans-Peter Hoffmann, Betriebsleiter des Bauhofes in Hockenheim.
Quelle: Stadt Hockenheim