Feuerwehrverband appelliert: Umfassend vorbereiten, umsichtig reagieren

Kilometerlange Staus auf dem Weg in den Urlaub oder zum Besuch der Lieben: Die Weihnachtsfeiertage sind prädestiniert für herausfordernde Verkehrssituationen. "Nicht nur bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug gilt es, sich umfassend vorzubereiten und umsichtig zu reagieren", erklärt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die deutschen Feuerwehren geben sieben Tipps zur Sicherheit auf Reisen:

  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug überprüfen, damit Sie nicht durch vermeidbare Schäden unterwegs liegen bleiben. Vor allem angemessene Bereifung ist wichtig!
  • Vor der Abfahrt ist es ratsam zu tanken - so wird man vor allem bei längeren Reisen nicht mit fast leerem Tank durch einen Stau und dem damit einhergehenden Kraftstoffverbrauch etwa für die Heizung überrascht.
  • Überprüfen Sie die Sicherheitsausrüstung Ihres Fahrzeugs: Sind die Warnwesten griffbereit? Wo befindet sich das Warndreieck? Ist der Verbandkasten auf aktuellem Stand? Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse, etwa bei einer Hilfsorganisation, schadet nie!
  • Wenn es gekracht hat und Sie beteiligt sind: Sichern Sie die Unfallstelle mindestens mit einem Warndreieck ab. Begeben Sie sich nach der Absicherung wenn möglich hinter die Leitplanke - sie bietet zusätzlichen Schutz vor fließendem Verkehr.
  • Bilden Sie in einem Stau eine Rettungsgasse, damit die Rettungskräfte schneller an den Unfallort kommen und umgehend Hilfe leisten können. Häufig treffen Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr, Rettungsdienst) zeitversetzt ein; achen Sie auch beim Vorrücken im Stau darauf, dass die Rettungsgasse stets offen bleibt!
  • Altbewährt und trotzdem manchmal vergessen: Die Gurtpflicht gilt in Deutschland für alle Insassen. Achten Sie vor allem auf die korrekte Sicherung von Babys und Kindern.
  • Wenn bei Unfällen der Einsatz der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes notwendig ist, können Sie diese über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren. Dieser ist europaweit gültig!

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

christmas candles

Deutscher Feuerwehrverband mahnt zum sorgsamen Umgang mit Kerzen

  • Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern: Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
  • Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte: Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
  • Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
  • Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
  • Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

Als Zeichen der Verbundenheit mit den Freunden aus Commercy und dem gesamten französischen Volk wurde am Mittwoch, den 18.11.2015 um 17.00 Uhr am Völkerkreuz im Stiegwiesenpark, dem Symbol des Friedens, eine offizielle Gedenkveranstaltung abgehalten. An dieser nahm auch eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr teil.

Bericht auf morgenweb.de

Freitag, der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen am dritten Rauchmeldertag in diesem Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.

„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandrauchprävention e.V. und ergänzt: „Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“ Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Markt gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Immer wieder fragen Verbraucher: Woran erkenne ich gute Rauchmelder? Wer ist für ihre Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an? Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt Antworten auf diese Fragen:

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung.

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q“ vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Laut Landesbauordnungen müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zum Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gilt sie in 13 Bundesländern, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/.

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. Mai statt. Alle Informationen zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

 

Quelle: Pressemitteilung Forum Brandrauchprävention e.V.

 

„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. November 2015. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.

Beim Versand einer SMS könne es zwar technisch bedingt zu einer zeitlich verzögerten Zustellung kommen, dennoch ist Innenminister Reinhold Gall überzeugt, „dass die SMS-Nothilfe für hör- und sprachbehinderte Menschen eine sinnvolle Ergänzung zum Notruf-Fax ist – zumindest bis zur Realisierung einer bundesweiten Notruf-App.“

Aus technischen Gründen könne die Nothilfe-SMS nicht an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 gesandt werden, sondern müsse an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden. Die SMS werde für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Von dort werde sie dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird. Die Telefonnummern und wichtige Verhaltenshinweise seien auf verschiedenen Informationsblättern zusammengestellt, die das Land mit Unterstützung des Deutschen Schwerhörigenbundes Landesverband Baden-Württemberg e.V. erstellt habe.

Zusatzinformationen:

Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS an die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 / 50 667 112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefonica/O2) beziehungsweise 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.

Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie hier.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg