Freitag, der 13. November ist bundesweiter Rauchmeldertag
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen am dritten Rauchmeldertag in diesem Jahr die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Denn noch immer sterben in Deutschland jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.
„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand des Forum Brandrauchprävention e.V. und ergänzt: „Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“ Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Markt gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Immer wieder fragen Verbraucher: Woran erkenne ich gute Rauchmelder? Wer ist für ihre Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an? Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt Antworten auf diese Fragen:
Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung
Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung.
CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend
Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q“ vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.
Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet
Laut Landesbauordnungen müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.
Rauchmelderpflicht ist Ländersache
Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zum Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gilt sie in 13 Bundesländern, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/.
Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. Mai statt. Alle Informationen zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Quelle: Pressemitteilung Forum Brandrauchprävention e.V.
„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. November 2015. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.
Beim Versand einer SMS könne es zwar technisch bedingt zu einer zeitlich verzögerten Zustellung kommen, dennoch ist Innenminister Reinhold Gall überzeugt, „dass die SMS-Nothilfe für hör- und sprachbehinderte Menschen eine sinnvolle Ergänzung zum Notruf-Fax ist – zumindest bis zur Realisierung einer bundesweiten Notruf-App.“
Aus technischen Gründen könne die Nothilfe-SMS nicht an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 gesandt werden, sondern müsse an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden. Die SMS werde für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Von dort werde sie dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird. Die Telefonnummern und wichtige Verhaltenshinweise seien auf verschiedenen Informationsblättern zusammengestellt, die das Land mit Unterstützung des Deutschen Schwerhörigenbundes Landesverband Baden-Württemberg e.V. erstellt habe.
Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS an die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 / 50 667 112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefonica/O2) beziehungsweise 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.
Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie hier.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Infobroschüre WIR LEBEN RETTEN zum Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg veröffentlicht.
Diese steht hier zum Download bereit.
Am 13.06.2015 haben ein paar Kameraden zusammen mit Kameraden von der Feuerwehr Reilingen an einer Heißausbildung in Külsheim teilgenommen. Am Anfang von jeder Ausbildung steht selbstverständlich ein Theorieteil an. Hier wurden Themen wie z.B. Rauchgasphänomene, Fortbewegungstechniken sowie Gefahren bei Bränden in geschlossenen Räumen durchgesprochen.
Nachdem Theorieteil wurden Themen wie:
- Strahlrohrtraining
- Erkennen Temperaturenverteilung
- Gefahr von Wasserdampf
- Rauchgaskühlung
- Hydraulische Ventilation
in der Praxis erprobt.
Trockene Witterung erhöht erheblich die Gefahr von Bränden in Wald und Flur. Der Feuerwehrverband BW bittet daher an alle Waldbesucher, während der trockenen und warmen Frühjahr- und Sommermonate im Wald keine Zigaretten zu rauchen und kein offenes Feuer zu verwenden. Auch auf das Grillen im Wald oder in Waldnähe muss verzichtet werden. Lassen Sie auch kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen, denn dies kann wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.
Wird ein Waldbrand entdeckt, ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu informieren. Geben Sie den genauen Ort des Brandes an und warten Sie auf die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen. Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, damit die Feuerwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht behindert wird.
Der Deutsche Wetterdienst informiert auf seinen Seiten über den aktuellen Waldbrandgefahrenindex und den Grasland-Feuerindex auch für Ihre Region. Der Link lautet: http://www.dwd.de (Spezielle Nutzer/ Landwirtschaft/ Warndienst).
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg