Seit dem 01.01.2015 gilt die Rauchmelderpflicht auch für alle bestehenden Wohnungen. Bereits seit dem 10.07.2013 sind diese für Neu- und Umbauten in Baden-Württemberg Pflicht.

Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen vorhanden sein (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer) sowie auf den Fluchtwegen (z.B. Flure) von diesen Räumen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung von Baden-Württemberg.