Der Feuerwehrdienst eines jeden Kameraden endet nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Die "Altersmannschaft", auch AH genannt, stellt eine Mannschaft verdienter - teilweise über Jahrzehnte - im aktiven Dienst tätiger Feuerwehrleute.


Viele von ihnen nehmen noch heute aktiv am Feuerwehrleben teil und unterstützen die Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr tatkräftig bei Veranstaltungen.