Wartung und Pflege stehen im Mittelpunkt Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz sind Städte und Gemeinden verpflichtet, „auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“. In Städten ab 100 000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um Fahrzeuge und Geräte ....
Mit freundlicher Genehmigung der Hockenheimer Tageszeitung
Ausgabe: 31.05.2021
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