Am vergangenen Dienstag führte die Gruppe 8 eine Übung zum Thema Brandbekämpfung durch. In mehreren Einsatzübungen wurde die Vorgehensweise beim Alarmstichwort „häuslicher Rauchmelder“ geübt.

Die Teilnehmer und Führungskräfte wussten im Voraus nicht, was sie am Übungsort erwarten wird. In unseren Übungen wurden verschiedene Zugangstechniken (Türöffnung gewaltfrei und gewaltsam, tragbare Leitern, Drehleiter, Treppenraum), rechtliche Hintergründe, Einsatzregeln, Erkundungsmöglichkeiten und natürlich auch der „Worst Case“, der Wohnungsbrand, der durch einen Rauchmelder festgestellt wurde, beübt.

Die Bilder zeigen eine Menschenrettung über die Steckleiter. Der Bewohner (hier ein Mitglied der Feuerwehr) wurde durch den Alarm des Rauchmelders geweckt und konnte sich rechtzeitig auf den Balkon retten. Der Rauch in der Wohnung hätte bereits nach wenigen Atemzügen zum Tode geführt.

Die Feuerwehr konnte ihn unter Atemschutz über die Leiter retten und parallel durch den Treppenraum die Brandbekämpfung durchführen.

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder finden sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de, bei ihrem Schornsteinfeger und natürlich bei Ihrer Feuerwehr.

 

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