Erster gemeinsamer Ausflug nach eineinhalb Jahren Corona-Zwangspause Spätestens mit 65 Jahren ist für jeden freiwilligen Feuerwehrmann Schluss in der Einsatzmannschaft, so steht es im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg geschrieben. Dann werden Helm und Uniform abgelegt, der Funkmeldeempfänger zurückgegeben und der Feuerwehr den Rücken zugekehrt – oder? Blickt man auf das Schiff ...
Mit freundlicher Genehmigung der Hockenheimer Tageszeitung
Ausgabe: 03.09.2021
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