Zeitungsartikel

Erster gemeinsamer Ausflug nach eineinhalb Jahren Corona-Zwangspause
Spätestens mit 65 Jahren ist für jeden freiwilligen Feuerwehrmann Schluss in der Einsatzmannschaft, so steht es
im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg geschrieben. Dann werden Helm und Uniform abgelegt, der
Funkmeldeempfänger zurückgegeben und der Feuerwehr den Rücken zugekehrt – oder? Blickt man auf das Schiff ...

 

Mit freundlicher Genehmigung der Hockenheimer Tageszeitung

Ausgabe: 03.09.2021