Hockenheim - Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Ein Scheunenbrand zwischen Hockenheim und Reilingen wurde durch mehrere passierende Verkehrsteilnehmer gegen 16:30 Uhr gemeldet. Laut Angaben der Anrufer sei der Brand weithin sichtbar gewesen. Tatsächlich mussten Rettungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hockenheim und der Polizei vor Ort feststellen, dass eine Scheune zur Lagerung von Tabak in Brand geraten war. Der Brand konnte durch die FFW Hockenheim kontrolliert und schließlich gelöscht werden. Zum Berichtszeitpunkt werden noch einzelne Glutnester nachversorgt und überwacht. Gemäß ersten Einschätzungen gerieten gelagerte Strohballen in der Halle aus bislang unbekannter Ursache in Brand, welcher im weiteren Verlauf auf die gesamte Scheune und zwei dort abgestellte landwirtschaftliche Anhänger übergriff. Personen wurden nicht verletzt; Aussagen zu Brandursache und Schadenshöhe können momentan noch nicht getätigt werden. Die Ermittlungen werden durch die Kriminalpolizei des PP Mannheim geführt.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim PvD Peter Gärtner Telefon: 0621 174-0 E-Mail:
Weste ab 1.7.2014 Pflicht in Deutschland / Tipps des Feuerwehrverbandes
Ob bei der Panne auf der Autobahn oder beim Verkehrsunfall: Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit. Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland Warnwestenpflicht: In allen hier zugelassenen Pkw, Lkw, Bussen muss eine Weste mitgeführt werden. Bislang hatte die Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge gegolten.
"Leider werden immer wieder Menschen verletzt oder getötet, die eine Unfallstelle absichern wollen, eine Panne haben oder anderen Menschen helfen wollen", erklärt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Der DFV gibt acht Tipps zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr:
- Lagern Sie die Warnweste griffbereit - etwa in Fahrer- und Beifahrertür. Wird die Weste im Kofferraum aufbewahrt, sind Sie auf dem Weg dorthin nicht gesichert.
- Wenn regelmäßig mehrere Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind, sollte eine entsprechende Anzahl an Warnwesten vorhanden sein.
- Sichern Sie die Unfallstellen mindestens mit einem Warndreieck ab; lagern Sie dieses griffbereit und nicht unter den Koffern versteckt.
- Begeben Sie sich nach der Absicherung wenn möglich hinter die Leitplanke - sie bietet zusätzlichen Schutz vor dem fließenden Verkehr.
- Stau auf der Autobahn: Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst kommen nur dann zügig an die Einsatzstelle, wenn eine Rettungsgasse gebildet wird! Lassen Sie bei zweispurigen Straßen in der Mitte, bei mehreren Spuren zwischen der linken und der zweiten Spur von links Platz für die Einsatzfahrzeuge.
- Altbewährt und trotzdem manchmal vergessen: Die Gurtpflicht gilt in Deutschland für alle Insassen. Achten Sie vor allem auf die korrekte Sicherung von Babys und Kindern.
- Sommer, Sonne, Motorradausflug - immer (mindestens) mit Helm! Korrekte Schutzausrüstung verhindert häufig schwere Verletzungen, daher auch für die schnelle Fahrt "um die Ecke" anlegen.
- Sie kommen als Ersthelfer zu einem Unfall - aber der Verbandkasten ist leer oder unbrauchbar. Kontrollieren Sie den Inhalt deshalb regelmäßig! Eine Auffrischung in Erster Hilfe - häufig angeboten von Hilfsorganisationen vor Ort - macht Sie sicher in der Handhabung.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, Pressedienst
Innenminister Reinhold Gall: "Rauchwarnmelder sind im Brandfall wahre Lebensretter"
Staatssekretärin Gisela Splett: "Rauchwarnmelder übernehmen die Wache"
Innenminister Reinhold Gall und Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, nehmen den bundesweiten Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 zum Anlass, an die seit Juli 2013 bestehende Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmelderin in Wohnungen und Wohnhäusern zu erinnern. Die Frist zum Einbau endet am 31.12.2014.
"Rauchwarnmelder sind im Brandfall wahre Lebensretter, denn sie warnen rechtzeitig, bevor insbesondere schlafende Menschen durch Rauchgas möglicherweise ohnmächtig werden und dadurch eine Selbstrettung verhindert wird", sagten Innenminister Gall und Staatssekretärin Splett am Montag, 2. Juni 2014, in Stuttgart. Mit der Festschreibung der Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung Baden-Württemberg sei ein wichtiger Schritt gelungen zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem werde die Brandentdeckungszeit verkürzt, was wiederum das Absetzen eines frühzeitigen Notrufs über die 112 ermögliche.
Jedes Jahr kämen in Baden-Württemberg immer noch 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Die meisten von ihnen würden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. "Als aktiver Feuerwehrmann weiß ich, dass die Opfer in der Regel durch Rauchgase geschädigt werden. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verdanken ihre Rettung im Brandfall einem Rauchwarnmelder", ergänzte Reinhold Gall.
Die Landesbauordnung fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. "Rauchwarnmelder übernehmen die Wache, denn schlafende Menschen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen", so Gisela Splett.
Brände in Privathaushalten führten häufig zu persönlichen Tragödien. Bereits wenige Atemzüge des giftigen Brandrauchs könnten zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Durch das laute Signal des Rauchwarnmelders werden Personen zuverlässig auf die drohende Gefahr infolge eines Brandes aufmerksam gemacht und sichern sich so den nötigen Vorsprung, um in Sicherheit zu gelangen sowie die Feuerwehr zu alarmieren.
Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Es dürfen in Deutschland nur Produkte in den Handel kommen, die diese Anforderungen erfüllen. Die jedem Rauchwarnmelder beiliegende Bedienungsanleitung enthält Hinweise zur Montage und Funktionsprüfung. Alternativ können mit diesen Aufgaben auch Fachfirmen beauftragt werden.
Rauchwarnmelder gibt es sowohl in Ausführungen, bei denen die Batterie nach ungefähr einem Jahr zu tauschen ist, als auch solche mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Energie liefern. Danach sind diese Melder jedoch insgesamt auszutauschen, weil die Batterie nicht entnehmbar ist. Auf eine leere Batterie wird rechtzeitig mit einem akustischen Signal, das sich eindeutig und unverwechselbar vom Alarm unterscheidet, aufmerksam gemacht.
Weitere Informationen zum bundesweiten Aktionstag gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Antworten auf weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/.
Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bieten auch die örtlichen Feuerwehren.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg, Pressestelle
Festes Gebäude oder Kraftfahrzeug bieten Schutz bei Unwetter
Gewitter bergen Gefahren für alle Manschen im Freien - und können schwere Sachschäden durch Überspannung und Brandausbruch verursachen. Nicht immer warnt ein kräftiger Regenschauer rechtzeitig vor dem Unheil. Darauf weist der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) anlässlich der Warnungen vor Unwetter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen in den nächsten Tagen hin.
Die Feuerwehren geben sieben Sicherheitstipps:
- Ein festes Gebäude ist der sicherste Platz bei einem Unwetter. Alternativ bietet auch ein geschlossenes Kraftfahrzeug Schutz.
- Wenn Sie im Freien von einem schweren Gewitter überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung. Im dichten Wald hocken Sie sich ebenfalls hin - mindestens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.
- Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.
- Durch kräftigen Regen kann im Straßenverkehr die Sicht stark beeinträchtigt werden. Passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an. Warten Sie Unwetter mit Sturm und Hagel zunächst auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einem baumfreien Abschnitt ab.
- Straßen können durch das Wasser überflutet und zeitweise unpassierbar werden. Beachten Sie hier die entsprechenden Anweisungen.
- In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichtet sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen.
- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, Pressedienst
Landesbranddirektor Hermann Schröder: "Achten Sie beim Grillen auf sachgerechten Umgang mit Flüssiggasflaschen"
Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit starten auch die Grillfreunde wieder in die schönste Zeit des Jahres. Damit das Grillfest auch zu einem richtigen Vergnügen und die Stimmung nicht abrupt getrübt wird, sollten Sie beim Grillen vor allem an Ihre Sicherheit denken.
Bei Grillfreunden finden in letzter Zeit immer häufiger Gasgrills Verwendung, die bei richtiger Nutzung viel Freude machen. Leider kann es dabei zu schweren Unfällen mit schrecklichen Brandverletzungen kommen. Landesbranddirektor Hermann Schröder warnt: "Uns bereitet mehr und mehr der unsachgemäße und leichtfertige Umgang mit Flüssiggasflaschen Sorge. Wenn Schläuche und Druckregler nicht sachgerecht verbunden sind, kann Gas ausströmen und sich explosionsartig entzünden."
Jedermann wisse, so Schröder weiter, dass Wasserhähne oder -schläuche rechts herum geschlossen werden und links herum geöffnet würden. Dagegen sei es bei Leitungen, Hähnen und Verbindungen, die brennbare Gase transportieren, gerade anders herum; sie hätten ein Linksgewinde. "Druckregler und Schläuche von Gasgrills und anderen gasbetriebenen Geräten werden an der Flüssiggasflasche links herum angeschlossen und rechts herum gelöst", unterstrich der Landesbranddirektor.
Mit dieser "verkehrten Welt" beim Leitungssystem von brennbaren Gasen solle verhindert werden, dass versehentlich brennbare Gase in Wasser- oder Druckluftleitungen geführt würden. Das Öffnungsventil der Gasflasche allerdings werde jedoch, wie gewohnt, links herum geöffnet und rechts herum geschlossen.
Kleinflaschenventile an den üblicherweise an Gasgrills betriebenen 5- und 11-kg-Flaschen, haben ein Ventil mit Dichtring. Hier erfolgt der Regleranschluss ohne Werkzeug von Hand, wodurch die Verbindung dicht wird. Ventile an Großflaschen (33 kg), die beim Grillen eher selten zum Einsatz kommen, müssen mit einem Schraubenschlüssel angezogen werden. Hier befindet sich der Dichtungsring in der Überwurfmutter des Reglers.
"Wenn Sie diese wenigen grundlegenden Tipps zum sicheren Umgang mit Flüssiggasflaschen beherzigen, dürfte Ihrem Grillvergnügen nichts mehr entgegenstehen", sagte Hermann Schröder.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg, Pressestelle